Sozialrecht
| Fachanwalt Becker
| Trier
Was bedeutet Sozialrecht?
Das Sozialrecht regelt die Teilhabe und die Ansprüche des Bürgers im Bereich der gesetzlichen Sozialversicherung, welche im Sozialgesetzbuch geregelt sind.
Wozu benötige ich hier einen Rechtsanwalt?
Die Sozialverwaltung ist eine Massenverwaltung, bei der Vielzahl der Entscheidungen fällt der Einzelfall oft durch das Raster. Insbesondere bei existenzsichernden Leistungen wie Renten kann dies für den Einzelnen existenzielle Folgen haben.
Im Folgenden eine Auflistung der potenziellen Streitfälle in den verschiedenen Bereichen des Sozialgesetzbuches, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt:
SGB II – Grundsicherung für Arbeitssuchende (Hartz IV)
- Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen
- Eingliederungsleistungen in den Arbeitsmarkt
- Kosten der Unterkunft
- Sanktionen wegen Pflichtverletzungen
SGB III – Arbeitsförderung
- Arbeitslosengeldanspruch
- Sperrzeiten
- Förderung Berufsausbildung
- Hilfen zur Existenzgründung
SGB V - Krankenversicherung
- Krankengeldanspruch
- Familienversicherung/freiwillige Mitgliedschaft
- Anerkennung von neuen Behandlungsmethoden/Arzneimitteln
- Hilfsmittelversorgung/Hörgeräteversorgung
SGB VI - Rentenversicherung
- Versicherungspflicht/Scheinselbstständigkeit
- Renten wegen Erwerbsminderung bzw. Berufsunfähigkeit
- Witwen- und Waisenrenten
- Leistungen zur beruflichen Teilhabe und medizinische
Rehabilitationsleistungen
SGB VII – Gesetzliche Unfallversicherung
- Arbeitsunfall/Wegeunfall
- Berufskrankheiten
- Mitgliedschaft/Beiträge
- Verletztengeld
- Unfallrente
SGB IX - Schwerbehindertenrecht
- Anerkennung Schwerbehinderung
- Gleichstellung mit Schwerbehinderten
- Betriebliches Eingliederungsmanagement
- Zustimmung des Integrationsamtes zur Arbeitgeberkündigung
SGB XI - Pflegeversicherung
- Eingruppierung Pflegestufe
- Vergütung von ambulanten Pflegediensten
- Vollstationäre Pflege
- Soziale Absicherung von Pflegepersonen
SGB XII - Sozialhilferecht
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Allgemeine Sozialhilfe
- Sozialhilferegress
- Elternunterhalt
- Hilfe zur Pflege/Eingliederungshilfe
Darüber hinaus zählen zum Sozialrecht noch die Gebiete der Jugendhilfe, der Ausbildungsförderung (BAföG), des Wohngeldrechts sowie des sozialen Entschädigungsrechts (z. B. Opferentschädigung/Soldatenentschädigung).